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Art. 4 · Zentrumszone Z
BZO Gemeinde Gelterkinden - Zonenreglement Siedlung · S. 6 · Original-PDF
1Die Zentrumszone bezweckt die Entwicklung des Dorfzentrums sowie der Gebiete in Bahnhofsnähe mit Arbeits-, Verkaufs- und Wohnnutzungen.
2Entlang der Bahnhofstrasse und der Poststrasse sind im Erdgeschoss keine neuen, zur Strasse hin orientierten Wohnnutzungen zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.