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Art. 3 · Wohn- und Wohn-Geschäftszonen W, WG2a, WG2b, WG3a, WG3b

BZO Gemeinde Gelterkinden - Zonenreglement Siedlung · S. 6 · Original-PDF

1Sofern die gesetzlich vorgeschriebenen Emissionswerte eingehalten werden, sind handwerkliche Betriebe in den Wohn- und Geschäftszonen zulässig.

2In den Wohn- und Geschäftszonen WG2b und WG3b sind mässig störende Betriebe zulässig.4 siehe Erwägungen RRB

3In den Wohn- und Wohn- und Geschäftszonen sind folgende Nutzungen nicht zulässig: offene Lagerplätze, Fabrikation im Freien, Autoreparaturwerkstätten, Tankstellen, Abstellplätze für Altautos und dergleichen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.