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Art. 22 · Nutzungsübertragung

BZO Gemeinde Gelterkinden - Zonenreglement Siedlung · S. 16 · Original-PDF

1Die Nutzungsübertragung gemäss § 88 RBG ist unter den Bedingungen des Absatzes 2 zulässig.

2Die nicht beanspruchte bauliche Nutzung eines Grundstücks kann auf ein anderes Baugrundstück übertragen werden, wenn die beiden Grundstücke aneinander angrenzend sind, in der gleichen Zone liegen und der Zonencharakter gewahrt bleibt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.