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Art. 15 · Zonen mit Quartierplanpflicht

BZO Gemeinde Gelterkinden - Zonenreglement Siedlung · S. 13 · Original-PDF

siehe Erwägungen RRB

1Bei Inkrafttreten dieser Vorschriften bestehende und rechtmässig erstellte Bauten und Anlagen innerhalb Quartierplanpflichtgebieten dürfen saniert und innerhalb des vorhandenen Bauvolumens umgebaut werden. Angemessene Erweiterungen sind erlaubt. Die Baumassnahmen dürfen dabei kein Präjudiz auf die noch ausstehende Quartierplanung bewirken.

2Als angemessene Erweiterung gilt eine Vergrösserung des oberirdischen Bauvolumens um gesamthaft 10 %, wobei mehrere Erweiterungsetappen gesamthaft berücksichtigt werden.

Zonemax. Überbauungs- ziffer in % (Art. 21)max. Fassaden- höhe in m (Art. 25)
Wohnzone W35 %8.3 m
Wohn- und Geschäfts- zone WG2a + WG2b33 %9.1 m
Wohn- und Geschäfts- zone WG3a + WG3b28 %14.3 m
Zentrumszone Zn.b.14.3 m
Gewerbezone G1n.b.11.0 m
Gewerbezone G2n.b.16.5 m
Gewerbezone G3n.b.22.0 m

Tabelle von S. 13 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.