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Art. 7 · Abbrüche

BZO Zonenreglement Siedlung Liestal · S. 8 · Original-PDF

Wohn- und Geschäftszone WG3c Siehe Erwägungen RRB

In der Wohn- und Geschäftszone WG3c ist eine Bebauung nur gemäss Sonderbauvorschriften (Ausnahmeüberbauung nach einheitlichem Plan) möglich.

Heidenloch Mutation Nr. 1/53 vom 15.7.2003 § 7 Abbrüche 1 Abbrüche dürfen nur bewilligt werden, wenn die Neugestaltung für das Areal rechtlich gesichert ist. 2 Vor der Durchführung der Abbrucharbeiten ist das Stadtbauamt zu orientieren. 3 Werden während den Abbrucharbeiten historische Gebäudeteile oder Objekte von archäologischem Interesse gefunden, die bei der Erteilung der Abbruch-, resp. der Baubewilligung noch nicht bekannt waren, sind die Abbrucharbeiten unverzüglich einzustellen und das Stadtbauamt sowie die zuständige kantonale Fachstelle9 zu benachrichtigen. Der Stadtrat kann einen Baustop verfügen, bis die allfällige Schutzwürdigkeit festgestellt ist.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.