Art. 32a · Bauten und Bauteile zwischen Bau- und Strassenlinien (54 RBV)
BZO Zonenreglement Siedlung Liestal · S. 19 · Original-PDF
35
Bauten und Bauteile, die gemäss § 54 RBV zwischen der Bau- und Strassenlinie bzw. innerhalb des gesetzlichen Abstandes zu Verkehrsflächen errichtet werden dürfen, haben zum Strassen- resp. Trottoirrand einen Mindestabstand von 1.0 m einzuhalten. Dächer haben einen Mindestabstand von 0.5 m einzuhalten.
33Es kommt Art. 28 ZRS zur Anwendung, Rechtsdienst Stadt Liestal, 26.08.2010 34 vgl. Vorschriften der Stadt Liestal für das Gestalten von Kinderspielplätzen
35Mutation 40/TZRS/6/1 mit RRB 221 vom 14.02.2006 Jermann Ingenieure + Geometer AG 19/32 X. Klima, Lufthygiene, ökologischer Ausgleich, Energie
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.