Art. 16 · Geschosszahl, Bebauungsziffer, Baumasse, Definitionen
BZO Zonenreglement Siedlung Liestal · S. 11 · Original-PDF
Grünzone 1 Die Grünzone umfasst Gebiete, die im öffentlichen Interesse dauernd von einer Überbauung freizuhalten sind
die Art der Nutzung richtet sich nach § 16 Geschosszahl, Bebauungsziffer, Baumasse, Definitionen19 1 In den Zentrumszonen dürfen maximal 3 Vollgeschosse realisiert werden. 2 Es sind folgende Bebauungsziffern20 zulässig: Zentrumszone 1: max. 30 % Zentrumszone 2: max. 25 % Zentrumszone 3: frei Ist aufgrund der Situierung des Grundstückes die Erstellung von 3 Vollgeschossen nicht möglich, kann in begründeten Fällen von der maximalen Bebauungsziffer abgewichen werden. Dabei darf die projektierte Bruttonutzung (VG+DG) die mögliche Bruttonutzung nach Regelbauweise nicht überschreiten. Die Flächen der Bauten der Kategorie A und B werden bei der Berechnung der Bebauungsziffer und bei der anrechenbaren Parzellenfläche21 nicht angerechnet. Die am 29. Januar 2002 bestehende Bebauungsfläche von Bauten der Kategorie C in der Ortsbildschutzzone gemäss § 26 ist beim Ersatz bestehender Bauten sowie beim Wiederaufbau zerstörter Bauten gewährleistet, auch wenn damit die zulässige Bebauungsziffer überschritten wird. 3 Der Stadtrat kann für betrieblich notwendige Erweiterungen Ausnahmen von den Bebauungsziffern gemäss Abs. 2 und § 18 Abs. 4 des Teilzonenreglementes gestatten. 4 In den Zentrumszonen 1 und 2 sind folgende Werte einzuhalten: zulässige Wohnungszahl pro Baukörper frei zulässige Nutzungsziffer in % frei zulässige Fassadenhöhe in m 10.50 m zulässige Gebäudehöhe in m 13.50 m Gebäudelänge in m frei Dachform und Dachneigung frei Dachaufbauten gemäss ZR 7/6322 zugelassen
Definitionen Sockelgeschoss, Fassadenhöhe, Gebäudehöhe 5 Die Oberkante des Sockelgeschosses darf allseitig höchstens 0.50 m über dem tiefsten Punkt des gewachsenen Terrains liegen. Gemessen wird an der äussersten Fassadenflucht. Abgrabungen am Sockelgeschoss sind bis zur Hälfte des Umfanges zulässig. Der Stadtrat kann in geneigtem Gelände bei zweckmässigen Lösungen, bei Aufschüttungen grösserer Geländewannen, aus kanalisationstechnischen Gründen usw. grössere Sockelgeschosshöhen zulassen.
19Mutation 40/TZRS/6/1 mit RRB 221 vom 14.02.2006
20Es gilt EB20 altes ZRS, Rechtsdienst Stadt Liestal, 26.08.2010, siehe Anhang 3
21Es kommt Art. 27 ZRS zur Anwendung, Rechtsdienst Stadt Liestal, 26.08.2010
22Es kommt Art. 35 ZRS zur Anwendung, Rechtsdienst Stadt Liestal, 26.08.2010 Jermann Ingenieure + Geometer AG 11/32 Die Fassadenhöhe wird gemessen ab Oberkante Sockelgeschossdecke bis zum Schnittpunkt der Fassade mit der Oberkante der Dachkonstruktion. Sind bei Pult- und Flachdächern keine Dachaufbauten zugelassen, so gilt die Fassadenhöhe als Maximalhöhe des Gebäudes. Die Gebäudehöhe wird ab Oberkante Sockelgeschossdecke bis zum höchsten Punkt der Dachkonstruktion gemessen. Der First muss mindestens 1.00 m hinter der Fassade liegen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.