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Art. 11 · Beiträge

BZO Zonenreglement Siedlung Liestal · S. 9 · Original-PDF

15 1 Der Stadtrat kann im Interesse der Erhaltung der Kulturdenkmäler im Rahmen des Budgets Beiträge gewähren an Renovation, Restauration und Konservierung von geschützten oder zu schützenden Kulturdenkmälern. 2 Das Stadtbauamt führt ein Inventar über die Schutzmassnahmen und die Beiträge. 3 Der Stadtrat regelt die Einzelheiten in einer Verordnung.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.