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Art. 54 · Ausnahmeüberbauung nach einheitlichem Plan

BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 24 · Original-PDF

1Bei Überbauungen nach einheitlichem Plan kann der Gemeinderat in den Wohn-, Wohn-/Geschäfts- und Zentrumszonen Abweichungen von den Zonenparametern nach Abs. 5 bei der Baubewilligungsbehörde beantragen. Voraussetzungen sind, dass eine gute Wohnqualität und eine gute Einbettung in die landschaftliche und bauliche Umgebung gewährleistet sind. Es sind die Qualitätskriterien gemäss § 53 Abs. 4 ZR sinngemäss zu beachten und umzusetzen. Ausnahmeüberbauung:

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.