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Art. 51 · Anzulegende Grünvernetzung

BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 23 · Original-PDF

1 Die im Zonenplan festgelegte Grünvernetzung dient dem Biotopverbund und -vernetzung sowie der Gliederung des Siedlungsgebietes. Sie ist in Verbindung mit Neu- und Anbauprojekten auf den betroffenen Grundstücken anzulegen. Für die Bepflanzung sind einheimische und standortgerechte Arten zu verwenden. 2 Die Bepflanzungsmassnahmen werden bezüglich Dimensionierung und Art der Bepflanzung im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens in Absprache mit dem Gemeinderat festgelegt und sind im Umgebungsplan auszuweisen. Mögliche Arten der Bepflanzung:

–Trocken- oder Feuchtstandorte

–Baum- oder Heckenbepflanzung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.