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Art. 15 · Abgrabungen am Sockelgeschoss

BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 10 · Original-PDF

1 Abgrabungen am Sockelgeschoss sind bis maximal 50 % des Gebäudeumfanges zulässig. Das Sockelgeschoss darf jedoch höchstens bis zu dem in den zonenspezifischen Bestimmungen (§ 31 ZR) angegebenen Mass in Erscheinung treten. Prinzipskizze im Anhang 2 Zusätzliche Abgrabungen für Garageeinfahrten und Hauseingänge auf die volle Sockelgeschosshöhe (max. 3.0 m) sind bis auf maximal 10.0 m gestattet.

Dies betrifft Zonen bzw. Bauten, bei welchen die Sockelgeschosshöhe weniger als 3.0 m aufweist. Zonenreglement Siedlung, Frenkendorf

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Kommentar

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.