Art. 14 · Erhöhte Bauteile
BZO Einwohnergemeinde Frenkendorf - Zonenvorschriften Siedlung, Zonenreglement Siedlung · S. 10 · Original-PDF
1 Sind einzelne erhöhte Bauteile technisch bedingt und bezüglich Abmessungen von untergeordneter Bedeutung, so können sie die zulässige Fassaden- und Gebäudehöhe überschreiten. Dies gilt z.B. für Liftüberfahrten, Sonnenkollektoren, Lüftung, Kamine, Antennen u.ä. auf dem Dach, sofern sie optisch nicht störend in Erscheinung treten und die zulässige Gebäudehöhe nicht belasten. 2 Für aufgestellte Sonnenkollektoren auf Flach- und Pultdächern gilt die Überschreitungsbegrenzung gemäss § 23 Abs. 2.
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