Art. 6 · Sichtschutzpflanzgürtel in der Gewerbezone und in den Industriezonen
BZO Gemeinde Laufen - Zonenreglement Siedlung und Landschaft · S. 10 · Original-PDF
Wo die Gewerbezone und die Industriezonen direkt an eine Wohnzone, eine Wohn-/Geschäftszone oder eine Zentrumszone angrenzen, sind diese Gebiete bei Neubauten durch geeignete Vorkehren gegen übermässige und nachteilige Immissionen genügend abzuschirmen. An der Grenze auf Seite der Gewerbezone ist möglichst ein durchgehender naturnaher Sichtschutzpflanzgürtel anzulegen. An der Grenze auf Seite der Industriezonen ist ein durchgehender naturnaher Sichtschutzpflanzgürtel von mindestens 8 m Breite anzulegen. Die Sichtschutzpflanzgürtel sind nach den Weisungen des Gemeinderates zu erstellen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.