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Art. 36 · Ausnahmen

BZO Gemeinde Laufen - Zonenreglement Siedlung und Landschaft · S. 22 · Original-PDF

Der Gemeinderat kann im Rahmen der übergeordneten Gesetzgebung aus wichtigen Gründen bei der Baubewilligungsbehörde Ausnahmen von den Vorschriften des Zonenreglementes beantragen, insbesondere a) beim Vorliegen ausserordentlicher Verhältnisse, wenn die Anwendung der Bauvorschriften eine unzumutbare Härte bedeuten würde, b) wenn die Einhaltung der Vorschriften im Einzelfall zu einer offensichtlich unzweckmässigen Lösung führen würde, c) beim Umbau bestehender reglementswidriger Bauten, wenn der Umbau gesamthaft gesehen zu einer erheblichen Verbesserung der Verhältnisse führt und keine unzulässigen Mehrausnützung entsteht, d) zur Erhaltung und Verbesserung des Ortsbildes oder der Siedlungsqualität e) für öffentliche und im öffentlichen Interesse stehende Bauten und Anlagen. C. Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen Hinweis auf RBG I RBV RBG RBV

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.