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Art. 24 · Nutzungsübertragung

BZO Gemeinde Laufen - Zonenreglement Siedlung und Landschaft · S. 18 · Original-PDF

1 Das Recht auf die nicht beanspruchte Nutzung eines Grundstücks kann auf ein anderes Baugrundstück übertragen werden, wenn die beiden Grundstücke benachbart sind, in der gleichen Bauzone liegen und der Zonencharakter gewahrt bleibt. 2 Im Bereich der Grundstücksgrenze liegende Privatstrassen und Wege sowie kleinere Gewässer hindern eine Nutzungsübertragung nicht. 3 Bei Quartierplänen kann das Recht auf die nicht beanspruchte Nutzung innerhalb des gesamten Geltungsbereichs übertragen werden. 4 Im Weiteren wird auf § 88 RBG verwiesen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.