Art. 24 · Anzahl Abstellplätze für Autos und Velos / Mofas
BZO Zonenreglement Siedlung Reinach BL · S. 12 · Original-PDF
1Die Mindestzahl der Garagen und Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos / Mofas (Normalabstellbedarf) bemisst sich gemäss den Bestimmun gen des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes sowie der dazugehö renden Verordnung. Für die Dimensionierung von Parkierungsanlagen sind die einschlägigen Normen der Fachverbände, insbesondere der Vereinigung Schweizer Strassenfachleute (VSS) zu beachten.
2Bei Mehrfamilienhäusern, gewerblichen und öffentlichen Bauten ist eine angemessene Zahl von gedeckten, leicht zugänglichen Velo- und MofaAbstellplätzen zu errichten gemäss einschlägigen kantonalen Wegleitungen. 12 Gemeinde Reinach 7.1-1
3Bauvorhaben für Wohn- und Dienstleistungsnutzung, welche 6 und mehr Stammparkplätze (Normalabstellbedarf) erfordern, müssen unterirdisch rea lisiert werden. Die erforderlichen Besucherparkplätze können oberirdisch angeordnet werden.
4Bauvorhaben für industrielle und gewerbliche Nutzungen, welche mehr als
20Stammparkplätze (Normalabstellbedarf) erfordern, müssen in einer Tief garage oder einem Parkhaus realisiert werden. Die erforderlichen Besucherund Kundenparkplätze können oberirdisch angeordnet werden.
5Offene Abstellplätze sind grundsätzlich unversiegelt, d.h. wasserdurchläs sig und für Spontanvegetation geeignet auszugestalten. Bei Sammelpark plätzen von 6 Abstellplätzen und mehr sind in angemessener Zahl und sinn voller Anordnung hochstämmige standortgerechte Bäume zu pflanzen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.