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Art. 5.11 · 5.11. Fassaden- und Gebäudehöhe für Nebenbauten

BZO Zonenreglement Siedlung Oberwil BL · S. 13 · Original-PDF

Die Fassaden- resp. die Gebäudehöhe wird jeweils an der äussersten Fassadenflucht vom höchsten Punkt des gewachsenen Terrains aus gemessen. Bei Pult- und Flachdächern gilt die Fassadenhöhe als Gebäudehöhe. In steilen Hanglagen kann der Gemeinderat Ausnahmen gestatten. Kommentar:

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.