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Art. 5.10 · 5.10. Gebäudehöhe

BZO Zonenreglement Siedlung Oberwil BL · S. 13 · Original-PDF

Die Gebäudehöhe wird gemessen ab Oberkante rohe Sockelgeschossdecke bis zum höchsten Punkt der Dachkonstruktion exklusive der Dachhaut. Der First von Steildächern muss mindestens 1.0 m hinter der Fassade liegen. Kommentar:

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.