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Art. 25.3 · 25.3. Quartierplanungen

BZO Zonenreglement Siedlung Oberwil BL · S. 34 · Original-PDF

Die Aufstellung von Quartierplänen ist grundsätzlich in jeder Bauzone auf dafür geeigneten Arealen möglich. Quartierpläne können von den ordentlichen Zonenvorschriften abweichende Bestimmungen enthalten.

Besondere Beachtung ist folgenden Kriterien zu schenken:  der Wohnqualität;  den Auswirkungen auf die Nachbarschaft;  dem Ortsbild;  dem Landschaftsbild;  der Kapazität der Erschliessungsanlagen;  der Abfallbewirtschaftung.

Verfahren und Inhalt richten sich nach § 37 ff RBG.1

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.