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Art. 25.2 · 25.2. Ausnahmeüberbauungen nach einheitlichem Plan

BZO Zonenreglement Siedlung Oberwil BL · S. 33 · Original-PDF

Der Gemeinderat kann in Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen und sofern es besondere Verhältnisse rechtfertigen, den zuständigen kantonalen Amtsstellen in den W- und WG-Zonen Ausnahmen von den Zonenvorschriften wie die Bebauungs- und Nutzungsziffer, der Gebäudelänge, der Fassaden-, Gebäude- und Sockelgeschosshöhe beantragen, wenn Grundstücksflächen von zusammen mindestens 2’000 m2 nach einheitlichem Plan überbaut werden.2

Der Plan legt u.a. die Situierung, kubische Erscheinung, Material- und Farbwahl der Überbauung sowie die Umgebungsgestaltung, Parkierung und interne Erschliessung fest.

In Abweichung von den Zonenvorschriften kann der Gemeinderat die Erhöhung der Nutzungsmasse bis zu den nachfolgend aufgeführten Werten beantragen, wobei jedoch kein Anspruch auf eine Erhöhung erhoben werden kann.2 Zone Nutzungsziffer* Bebauungsziffer * Gebäudelänge Fassadenhöhe Gebäudehöhe W2a + 5% + 5% 0 0 0 W2b + 5% + 2% + 5 m + 3 m + 3 m WG2a + 5% 0 + 5 m + 3 m + 3 m WG2b + 5% 0 0 + 3 m + 1 m W3 + 5% + 5% + 10 m 0 0 WG3 + 5% + 5% 0 0 0

*Erhöhung in Prozentpunkten

Ausnahmen können nur beantragt werden, wenn die Überbauung in Bezug auf die architektonische Gestaltung, die Wohnhygiene und die Umgebungsgestaltung gute Qualitäten aufweist. Der Gemeinderat kann solche Ausnahmebebauungen der kantonalen Arealbaukommission vorlegen.2

1 entspricht Ziffer 22 des bisherigen Reglements. 2 geändert durch Beschluss der Gemeindeversammlung vom 7. April 2005. 33 Kommentar: Das Mitspracherecht des Gemeinderates bezieht sich sowohl auf die Gestaltung der Gebäude wie auch auf die Umgebung. Ausnahmen können nur bewilligt werden, wenn alle aufgeführten Kriterien erfüllt sind.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.