Art. 20.2 · 20.2. Bewilligungspflicht
BZO Zonenreglement Siedlung Oberwil BL · S. 29 · Original-PDF
Neue Farbgebungen und Änderungen an allen Bauten der Kernzone bedürfen der Zustimmung durch den Gemeinderat. Dieser entscheidet aufgrund von Farbmustern am Gebäude.
Gebäudeabbrüche, bauliche Veränderungen und Aussenrenovationen von allen Bauten in der Kernzone sind bewilligungspflichtig und erfordern ein ordentliches Baugesuch.
Der Gemeinderat kann die Abbruchbewilligung von der Erteilung einer Baubewilligung für den entsprechenden Neu- oder Umbau abhängig machen. Kommentar: Den Liegenschaftseigentümerinnen resp. -eigentümern wird empfohlen, alle Absichten über Neu-, Um- oder Anbauten, Renovationen, Zweckänderungen sowie über Um- und Neugestaltung der Umgebung frühzeitig mit dem Gemeinderat sowie den zuständigen kantonalen Amtsstellen vorab zu klären.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.