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Art. 17.4 · 17.4. Neubauten

BZO Zonenreglement Siedlung Oberwil BL · S. 25 · Original-PDF

Für Neubauten gelten folgende Maximalmasse, wobei sich die Definitionen nach Kapitel 5 richten.

Vollgeschosszahl

2 Bebauungsziffer

40% Nutzungsziffer

60% Sockelgeschosshöhe für Wohnbauten

2.7 m Sockelgeschosshöhe für Geschäftsbauten 3.2 m Fassadenhöhe

6.0 m Gebäudehöhe

12.0 m Gebäudelänge

frei

1 geändert durch Beschluss der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 1994. 25

Vor Erlass dieses Reglementes bestandenes Bauvolumen kann ausgebaut und anders genutzt werden, auch wenn die vorgenannten Masse bereits überschritten sind. Kommentar: Neubauten sind architektonisch so zu gestalten, dass sie auch als solche erkennbar sind. Sie müssen sich jedoch harmonisch in die bauliche Umgebung einfügen. Eine Kopie von Bauten vergangener Zeiten wird nicht angestrebt. 18. DÄCHER IN DER KERNZONE1 Kommentar: Die Dachlandschaft des Dorfkerns bildet ein wesentliches Merkmal des charakteristischen Erscheinungsbildes und ist daher in seiner Grundstruktur zu bewahren. Durch vermehrte Nutzung der Dachräume und die dadurch notwendige Belichtung ist die Dachlandschaft starken Veränderungen ausgesetzt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.