Art. 17.2 · 17.2. Erhaltenswerte Bauten
BZO Zonenreglement Siedlung Oberwil BL · S. 25 · Original-PDF
Die Lage und das Volumen dieser Bauten sind bedeutend für das Dorfbild. Sie sind – soweit bautechnisch und wohnhygienisch sinnvoll – zu erhalten.
Für allfällige Ersatz-Neubauten sind Situierung, Gebäudeabmessung, Geschosszahl, Firstrichtung und Dachgestaltung des ursprünglichen Gebäudes richtungsweisend. Die wichtigsten Stilelemente sind wieder anzuwenden. Dasselbe gilt für Umbauten und Renovationen.
Wenn sich ein Neubauprojekt gleichwertig oder besser in die Umgebung einfügt, sind – in Absprache mit den zuständigen kantonalen Instanzen – Abweichungen hiervon möglich.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.