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Art. 10.2 · 10.2. Anlagen zur Aussenbeleuchtung

BZO Zonenreglement Siedlung Oberwil BL · S. 21 · Original-PDF

Anlagen zur Aussenbeleuchtung sind bezüglich Ausrichtung, Lichtlenkung, Helligkeit und Lichtsteuerung entsprechend dem Stand der Technik so einzurichten, dass unnötige Lichtemissionen vermieden werden.

Im Übrigen gelten das Reklamenreglement sowie das Polizeireglement. Kommentar: Siehe „Vermeidung unnötiger Lichtemissionen“ im Anhang „Empfehlungen“. 11. UMGEBUNGSGESTALTUNG IN DEN GEWERBEZONEN1

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.