Art. 8 · Gebäudelänge
BZO Zonenreglement Siedlung Muenchenstein · S. 14 · Original-PDF
Prinzipskizze siehe Anhang 2
1Als Gebäudelänge gilt die grösste Seitenlänge des kleinsten umschriebenen Rechtecks eines Gebäudes.
2Eingeschossige und nicht für Wohnzwecke dienende Nebenbauten, welche seitlich zum Wohngebäude (Anbau) oder zwischen zwei Wohnbauten angeordnet werden (Zwischenbau), werden nicht zur Gebäudelänge gezählt. Zwischen Wohnbauten angeordnete Nebenbauten dürfen eine Länge von 10 m nicht überschreiten.
3Bei versetzten bzw. terrassierten Bauten ist die zulässige Gebäudelänge gesamthaft einzuhalten. Jermann Ingenieure + Geometer AG 14/141
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.