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Art. 7 · Gebäudehöhe

BZO Zonenreglement Siedlung Muenchenstein · S. 14 · Original-PDF

Prinzipskizze siehe Anhang 2

1Die Gebäudehöhe wird gemessen ab der Oberkante der rohen Sockelgeschossdecke (OK roh Boden Erdgeschoss) bis zum höchsten Punkt der statischen Dachkonstruktion.

2Bei Flach- und Pultdächern gilt die Fassadenhöhe als Gebäudehöhe. Die Aufbordung bei Flachdächern darf die Gebäudehöhe um das nach bautechnischen Normen erforderliche minimale Mass im Sinne von § 10 ZR (erhöhte Bauteile) überschreiten. § 7 Gebäudehöhe Jermann Ingenieure + Geometer AG 60/141 Bemerkung zu den Prinzipskizzen Die Prinzipskizzen dienen zur Erläuterung von einzelnen Bestimmungen im Zonenreglement Siedlung und haben somit keine Rechtswirksamkeit.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.