Art. 67 · Stützmauern, Einfriedungen, Abgrabungen -
BZO Zonenreglement Siedlung Muenchenstein · S. 7 · Original-PDF
und Aufschüttungen im Bereich von Verkehrsflächen RBG § 99 -- Sondernutzungsplanung Quartierplanungen RBG §§ 39 – 47 -- Anforderungen an Bauten und Anlagen Sicherheit, Schutz der Gesundheit undUmweltschutz
RBG § 101 RBV §§ 73, 78, 81 - 84 Bauvorgang RBG § 102
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 7) verbindlich lesbar.
-- Baupolizeivorschriften RBG § 103 -- Orts- und Landschaftsbild RBG § 104 -- Reklamen RBG § 105 Jermann Ingenieure + Geometer AG 7/141 Ausstattung der Bauten und Anlagen Abstellplätze
RBG § 106 RBV §§ 70, 77, 78 Ersatzabgabe RBG § 107
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-- Behindertengerechte Bauweise RBG§ 108 -- Bestandesgarantie Besitzstandsgarantie RBG § 109 und § 110 -- Ausnahmen von den allgemeinen Bauvorschriften Härtefall
RBG § 111 RBV § 85 Erschliessung RBG § 112 RBV § 85
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Abstände RBG§ 113
RBV § 85 Revers RBG § 114 RBV § 85
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Baubewilligungsverfahren Bewilligungserfordernis RBG§ 120 RBV § 94 Bauten und Anlagen unter Bewilligungspflicht - der Gemeinde --
RBV §§ 92 – 93 Gesuche RBG § 124 RBV §§ 86 – 88 Anwendbares Recht RBG § 125
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-- Publikation und öffentliche Auflage
RBG § 126 RBV § 89 Behandlungsdauer RBG § 128
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-- Erteilung der Baubewilligung RBG § 129 -- Beginn der Bauarbeiten RBG § 130 -- Widerruf RBG § 131 -- Beschwerdeverfahren Beschwerderecht
RBG § 133 RBV § 95 - 97 Baurekurskommission RBG § 134
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-- Jermann Ingenieure + Geometer AG 8/141 Nachgeführtes Reglement A. Erlass
Kommentar Gestützt auf das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) vom 22. Juni 1979, die dazugehörige Verordnung (RPV) vom 28. Juni 2000 und auf das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) vom 8. Januar 1998 und der dazugehörenden Verordnung (RBV) erlässt die Gemeinde Münchenstein die Zonenvorschriften Siedlung.
Der Erlass definiert die massgebenden gesetzlichen Grundlagen der Zonenvorschriften. Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Weitere gesetzliche Grundlagen sind unter "Gesetzliche Grundlagen / Abkürzungsverzeichnis" in diesem Reglement aufgeführt. Im Reglementstext kursiv dargestellte Bestimmungen sind wörtliche Wiederholungen von Bestimmungen aus der kantonalen Rahmengesetzgebung (RBG / RBV). Diese Bestimmungen sind vollständigkeitshalber ins Reglement aufgenommen worden, sind jedoch nicht Gegenstand der Beschlussfassung. Jermann Ingenieure + Geometer AG 9/141 B. Einleitung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.