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Art. 67 · Stützmauern, Einfriedungen, Abgrabungen -

BZO Zonenreglement Siedlung Muenchenstein · S. 7 · Original-PDF

und Aufschüttungen im Bereich von Verkehrsflächen RBG § 99 -- Sondernutzungsplanung Quartierplanungen RBG §§ 39 – 47 -- Anforderungen an Bauten und Anlagen Sicherheit, Schutz der Gesundheit undUmweltschutz

RBG § 101
RBV §§ 73, 78, 81 - 84
Bauvorgang
RBG § 102

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 7) verbindlich lesbar.

-- Baupolizeivorschriften RBG § 103 -- Orts- und Landschaftsbild RBG § 104 -- Reklamen RBG § 105 Jermann Ingenieure + Geometer AG 7/141 Ausstattung der Bauten und Anlagen Abstellplätze

RBG § 106
RBV §§ 70, 77, 78
Ersatzabgabe
RBG § 107

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-- Behindertengerechte Bauweise RBG§ 108 -- Bestandesgarantie Besitzstandsgarantie RBG § 109 und § 110 -- Ausnahmen von den allgemeinen Bauvorschriften Härtefall

RBG § 111
RBV § 85
Erschliessung
RBG § 112
RBV § 85

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Abstände RBG§ 113

RBV § 85
Revers
RBG § 114
RBV § 85

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Baubewilligungsverfahren Bewilligungserfordernis RBG§ 120 RBV § 94 Bauten und Anlagen unter Bewilligungspflicht - der Gemeinde --

RBV §§ 92 – 93
Gesuche
RBG § 124
RBV §§ 86 – 88
Anwendbares Recht
RBG § 125

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-- Publikation und öffentliche Auflage

RBG § 126
RBV § 89
Behandlungsdauer
RBG § 128

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-- Erteilung der Baubewilligung RBG § 129 -- Beginn der Bauarbeiten RBG § 130 -- Widerruf RBG § 131 -- Beschwerdeverfahren Beschwerderecht

RBG § 133
RBV § 95  - 97
Baurekurskommission
RBG § 134

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-- Jermann Ingenieure + Geometer AG 8/141 Nachgeführtes Reglement A. Erlass

Kommentar Gestützt auf das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) vom 22. Juni 1979, die dazugehörige Verordnung (RPV) vom 28. Juni 2000 und auf das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) vom 8. Januar 1998 und der dazugehörenden Verordnung (RBV) erlässt die Gemeinde Münchenstein die Zonenvorschriften Siedlung.

Der Erlass definiert die massgebenden gesetzlichen Grundlagen der Zonenvorschriften. Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Weitere gesetzliche Grundlagen sind unter "Gesetzliche Grundlagen / Abkürzungsverzeichnis" in diesem Reglement aufgeführt. Im Reglementstext kursiv dargestellte Bestimmungen sind wörtliche Wiederholungen von Bestimmungen aus der kantonalen Rahmengesetzgebung (RBG / RBV). Diese Bestimmungen sind vollständigkeitshalber ins Reglement aufgenommen worden, sind jedoch nicht Gegenstand der Beschlussfassung. Jermann Ingenieure + Geometer AG 9/141 B. Einleitung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.