Art. 32 · Zone mit Quartierplan-Pflicht
BZO Zonenreglement Siedlung Muenchenstein · S. 24 · Original-PDF
1Zonen mit Quartierplan-Pflicht umfassen Gebiete, in denen nur aufgrund einer rechtskräftigen Quartierplanung gebaut werden darf.
Zonen mit Quartierplan-Pflicht: § 25 RBG
–Für die Quartierplanung gelten die Bestimmungen des kantonalen
2Vor Beginn von Planungsarbeiten stellt die Grundeigentümerschaft den Antrag zur Ausarbeitung von Quartierplanvorschriften an den Gemeinderat. Der Gemeinderat erarbeitet die Quartierplanvorschriften unter Berücksichtigung der Grundlagen zur kommunalen Raumordnung. Raumplanungs- und Baugesetzes, insbesondere die §§ 37 - 47 RBG.
–§ 109 RBG (Besitzstandsgarantie für bestehende zonenfremde Bauten): Zonenfremde Bauten und Anlagen in Zonen mit Quartierplan-
3Die im Zonenplan Siedlung bezeichneten Areale sind der Quartierplan-Pflicht unterstellt. Bei der Erarbeitung sind die Kriterien zu Quartierplanungen gemäss § 51 Abs. 2 und 3 ZR zu berücksichtigen. pflicht können erhalten, angemessen erweitert, umgebaut oder im Zweck teilweise geändert werden, ohne dass ein Quartierplan zwingend ausgearbeitet wer-
4Für Areale mit Quartierplan-Pflicht ist ein auf das Bebauungskonzept abgestimmtes Energiekonzept auszuarbeiten. Dieses ist durch den Gemeinderat zu bewilligen. den muss.
–Folgende Areale sind der Zone mit Quartierplan-Pflicht zugewiesen:
–Areal Dychrain und Läckerli Huus
–Areal Oberi Loog (Parzellen Nr. 2387 und 3510) Jermann Ingenieure + Geometer AG 24/141
–Areal am Baselweg (Birseckstrasse Süd)
–Areal Bruckfeld Nord (Parzelle Nr. 143 und Nr. 637)
–Areal Bruckfeld (Parzelle Nr. 1959 und Nr. 5232)
–Areal Bahnhof
–Areal Parzelle Nr. 799
–Areal van Baerle
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.