Art. 33 · Grünzone
BZO Zonenreglement Siedlung Muenchenstein · S. 25 · Original-PDF
1Grünzonen umfassen Gebiete, die im öffentlichen Interesse dauernd vor Überbauung freizuhalten sind. Sie dienen der Erholung und Gliederung des Siedlungsraums sowie dem ökologischen Ausgleich und dem Biotopverbund.
Grünzone: § 27 RBG
2Grünzonen sind als Grünanlagen zu erhalten oder, wenn noch nicht vorhanden, als begrünte Fläche anzulegen. In den Grünzonen sind neben Grün- und Gartenanlagen nur Fusswege oder ungedeckte Sitzgelegenheiten zulässig. Bepflanzungen sind mit standortgerechten, einheimischen Arten auszuführen.
3Grünzonen, welche direkt an eine Landwirtschaftszone grenzen können landwirtschaftlich genutzt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.