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Art. 33 · Grünzone

BZO Zonenreglement Siedlung Muenchenstein · S. 25 · Original-PDF

1Grünzonen umfassen Gebiete, die im öffentlichen Interesse dauernd vor Überbauung freizuhalten sind. Sie dienen der Erholung und Gliederung des Siedlungsraums sowie dem ökologischen Ausgleich und dem Biotopverbund.

Grünzone: § 27 RBG

2Grünzonen sind als Grünanlagen zu erhalten oder, wenn noch nicht vorhanden, als begrünte Fläche anzulegen. In den Grünzonen sind neben Grün- und Gartenanlagen nur Fusswege oder ungedeckte Sitzgelegenheiten zulässig. Bepflanzungen sind mit standortgerechten, einheimischen Arten auszuführen.

3Grünzonen, welche direkt an eine Landwirtschaftszone grenzen können landwirtschaftlich genutzt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.