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Art. 30 · Industriezone (J)

BZO Zonenreglement Siedlung Muenchenstein · S. 23 · Original-PDF

Zonenspezifische Parameter siehe Zonentabelle in § 2 ZR. Industriezonen sind insbesondere für Betriebe bestimmt, die wegen ihrer stark störenden Einflüsse nicht in anderen Zonen zugelassen sind.

Industriezonen: § 23 Abs. 2 RBG Beispiele von stark störenden Betrieben:

–Industrieanlagen wie Fabriken, Tanklager, Chemiebetriebe, Kunststoff- und Metallbearbeitung

–Recyclingbetriebe Bei Neuansiedlungen von Störfallbetrieben muss ein angemessener Sicherheitsabstand zur Wohnzone eingehalten werden. Der Jermann Ingenieure + Geometer AG 23/141 Sicherheitsabstand ist abhängig vom Gefahrenpotential des Betriebes. Eine in der Industriezone zulässige Wohnnutzung richtet sich nach § 23 Abs. 5 RBG

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.