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Art. 29 · Gewerbezone (G)

BZO Zonenreglement Siedlung Muenchenstein · S. 23 · Original-PDF

Zonenspezifische Parameter siehe Zonentabelle in § 2 ZR. Gewerbezonen umfassen Gebiete, die insbesondere der Aufnahme von mässig störenden Betrieben vorbehalten sind.

Gewerbezonen: § 23 Abs. 1 RBG Beispiele von mässig störenden Betrieben in der Gewerbezone:

–Gewerbebetriebe wie Werkstätten, Druckereien, Schlossereien, Zimmereibetriebe, Spenglerei, Schreinerei

–Autogewerbe, Autowaschanlagen

–Einkaufszentren

–Logistikbetriebe

–Werkhöfe (Baugeschäfte)

–Wertstoffsammelstellen Eine in der Gewerbezone zulässige Wohnnutzung richtet sich nach § 23 Abs. 5 RBG.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.