Art. 29 · Gewerbezone (G)
BZO Zonenreglement Siedlung Muenchenstein · S. 23 · Original-PDF
Zonenspezifische Parameter siehe Zonentabelle in § 2 ZR. Gewerbezonen umfassen Gebiete, die insbesondere der Aufnahme von mässig störenden Betrieben vorbehalten sind.
Gewerbezonen: § 23 Abs. 1 RBG Beispiele von mässig störenden Betrieben in der Gewerbezone:
–Gewerbebetriebe wie Werkstätten, Druckereien, Schlossereien, Zimmereibetriebe, Spenglerei, Schreinerei
–Autogewerbe, Autowaschanlagen
–Einkaufszentren
–Logistikbetriebe
–Werkhöfe (Baugeschäfte)
–Wertstoffsammelstellen Eine in der Gewerbezone zulässige Wohnnutzung richtet sich nach § 23 Abs. 5 RBG.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.