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Art. 4.5 · Nutzungsumlagerung

BZO Nachgeführtes Reglement — Zonenreglement Siedlung, Gemeinde Ettingen · S. 9 · Original-PDF

4.5 Nutzungsumlagerung Für Nutzungsumlagerungen kann der Gemeinderat ausnahmsweise Abweichungen von den maximal zulässigen Bebauungsziffer gestatten. Nutzungsumlagerungen sind z.B. in folgenden Fällen möglich:

–bei der Nachverdichtung weitgehend bebauter Quartiere

–für Bauten, die dem Lärmschutz dienen Voraussetzung für die Nutzungsumlagerung sind wohnhygienisch und ästhetisch befriedigende Projekte.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.