Art. 4.3 · Nutzungsfreie Bauten und Bauteile
BZO Nachgeführtes Reglement — Zonenreglement Siedlung, Gemeinde Ettingen · S. 8 · Original-PDF
4.3 Nutzungsfreie Bauten und Bauteile Folgende Bauten und Bauteile werden weder zur bebauten Fläche noch zur Nutzfläche gezählt:
–Nebenbauten gemäss Ziffer 6.4 und 11.4
–Unbeheizte Windfänge für Hauseingänge, vor der isolierten Gebäudehülle bis zu max. 10 m2 bei Mehrfamilienhäusern und bis zu max. 4 m2 bei Einfamilienhäusern
–Aussenisolationen von vorbestandenen Gebäuden
–Aussenwandstärken die über das Mass von 35 cm hinausgehen
–Unbeheizte, mit Isolier- oder Wärmeschutzglas verglaste Zwischenklima-Räume (z.B. Wintergärten, Veranden und Balkone) bei bestehenden und neuen Gebäuden mit max. 15 m2 je Wohnung bzw. Einfamilienhaus, wenn Jermann Ingenieure + Geometer AG 8/33 → Wände und Öffnungen zwischen den Zwischenklima-Räumen und den dahinterliegenden Innenräumen voll isoliert sind. → eine natürliche Belüftung und Belichtung sowohl für die Zwischenklima-Räume als auch die dahinterliegenden Innenräume sichergestellt sind. → für die Zwischenklima-Räume eine direkte Sonneneinstrahlung gewährleistet ist.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.