← BZO Ettingen · Inhaltsverzeichnis

Art. 1 · Zweck

BZO Nachgeführtes Reglement — Zonenreglement Siedlung, Gemeinde Ettingen · S. 10 · Original-PDF

1. Satteldach Satteldach mit einem in der Höhe versetzten First Jermann Ingenieure + Geometer AG 10/33 4.10 Gebäudehöhe Die Gebäudehöhe wird gemessen ab Oberkante der rohen Sockelgeschossdecke bis zum höchsten Punkt der Tragkonstruktion (exkl. Dachhaut). Werden die Sockelgeschosshöhen gemäss Ziffer 6 und 11 nicht ausgeschöpft, so kann bei unveränderter Vollgeschosszahl und Gesamthöhe (Sockelgeschoss- und Gebäudehöhe) die Gebäudehöhe um das Mass der Unterschreitung vergrössert werden. Die Vergrösserung der Gebäudehöhe darf dabei maximal 0.5 m betragen. Bei Pultdächern entspricht die Gebäudehöhe der Fassadenhöhe. Einseitig darf sie um maximal 1.0 m erhöht werden. Pultdach 4.11 Fassaden- und Gebäudehöhe für Nebenbauten Die Fassaden- resp. die Gebäudehöhe wird jeweils an der äussersten Fassadenflucht vom höchsten Punkt des gewachsenen Terrains aus gemessen. In steilen Hanglagen kann der Gemeinderat Ausnahmen gestatten. 4.12 Versetzte Geschosse Bei versetzten Geschossen sind die Masse des Gebäudeprofils für jedes Niveau einzuhalten 4.13 Gebäudelänge Als Gebäudelänge gilt das grösste Mass der Bauten, parallel zur längsten Fassade gemessen. Für Nebenbauten sowie Bauteile, welche nicht zur Nutzungsziffer gerechnet werden, gilt keine Längenbeschränkung. Sie zählen auch nicht zur Gebäudelänge, wenn sie als An- oder Zwischenbauten erstellt werden. 4.14 Geschützte Bauten Geschützte Bauten sind im Zonenplan speziell bezeichnet. Bauliche Änderungen sind nur unter der Wahrung der schutzwürdigen Substanz zulässig und haben mit aller Sorgfalt im Sinne des ursprünglichen Originals im Einvernehmen mit der Gemeinde und dem Kanton zu erfolgen. Jermann Ingenieure + Geometer AG 11/33 Für Renovationen und gute Gestaltungen kann der Gemeinderat öffentliche Beiträge gewähren. Diese richten sich nach den Besonderheiten des Objektes. B Wohnzonen

5Nutzungsarten in den W- und WG-Zonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.