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Art. 6 · Parzellierung über- oder unternutzte Parzellen

BZO Zonenreglement Siedlung Birsfelden · S. 5 · Original-PDF

1Werden auf einer Parzelle, die nachträglich parzelliert werden soll, mehrere Bauten erstellt, muss die bauliche Nutzung gesamthaft eingehalten werden.

2Entstehen bei einer nachträglichen Parzellierung unternutzte Einzelparzel­ len, hat die Bewilligungsbehörde dafür besorgt zu sein, dass für diese im Grundbuch entsprechende Baubeschränkungen eingetragen werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.