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Art. 40 · Zone WG5 entlang der Hauptstrasse

BZO Zonenreglement Siedlung Birsfelden · S. 15 · Original-PDF

1In der Zone WG5 ist die geschlossene Bauweise zu erhalten. Ersatzneu­ bauten sind seitlich an die bebaute Grenze zu situieren.

2Das Grenzbaurecht gilt als erteilt. Mit zusätzlichem Einverständnis des Nachbarn kann auf die Grenze gebaut werden.

3Für den Fall, dass bei einem Bauvorhaben nicht an die Grenze gebaut wer­ den kann, weil das bestehende Gebäude auf dem Nachbargrundstück dies verhindert, bestimmt der Gemeinderat in Absprache mit der Baubewilli­ gungsbehörde den einzuhaltenden Grenzabstand im Einzelfall.

4Es sind maximal 5 Vollgeschosse zulässig. Bei Neu- und Umbauten ist ei­ ne maximale Gebäudetiefe von 15.0 m (inkl. Balkone, etc.) einzuhalten. Be­ stehende Gebäude mit grösserer Gebäudetiefe dürfen unter Einhaltung der bisherigen Ausnutzung umgebaut werden.

5Wahlweise kann statt dem 5. Vollgeschoss das Erdgeschoss auf eine ma­ ximale Gebäudetiefe von 26.0 m ab Strassenbaulinie 1-geschossig überbaut werden. In diesem Fall sind die Fassaden- und Gebäudehöhen der Zone WG4 massgebend. 5.2 Gewerbezonen und Industriezonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.