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Art. 35 · Familiengärten

BZO Zonenreglement Siedlung Birsfelden · S. 13 · Original-PDF

1Die Familiengärten dienen der Erholung im nahen Wohnumfeld und der Eigenversorgung mit Gartenbauprodukten.

2Für die Bewilligung von Kleinbauten bis zu einer Grundfläche von 12 m² (z.B. Gerätehäuschen) ist gemäss § 92 RBV der Gemeinderat zuständig. Für andere Bauten ist das ordentliche Baubewilligungsverfahren gemäss § 86ff RBV durchzuführen. 13 7.1-1 Gemeinde Birsfelden

3Die Verwaltungsorganisationen der Familiengärten erstellen Reglemente über die Ausgestaltung und Nutzung der Areale und Bauten. Diese Regle­ mente unterliegen der Bewilligungspflicht durch den Gemeinderat.

5Bestimmungen zu den einzelnen Zonen 5.1 Wohnzonen, Wohn- und Geschäftszonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.