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Art. 23 · Lagerplätze
BZO Zonenreglement Siedlung Birsfelden · S. 10 · Original-PDF
1Zur Wahrung des Ortsbildes und für den Immissionsschutz dürfen in den Wohnzonen und in den Wohn- / Geschäftszonen im Freien keine offenen Lager- und Abstellplätze für nicht dem Wohnzweck dienende Materialien und Geräte (Fahrzeugwracks, Baumaterialien, Maschinen etc.) eingerichtet werden.
2Der Gemeinderat kann jederzeit betriebliche und bauliche Massnahmen verlangen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.