Art. 22 · Naturnahe Gestaltung und Grünflächenziffer
BZO Zonenreglement Siedlung Birsfelden · S. 9 · Original-PDF
1Im Sinne des ökologischen Ausgleiches ist im gesamten Siedlungsgebiet eine naturnahe Umgebungsgestaltung mit vorwiegend einheimischer und standortgerechter Bepflanzung anzustreben. Dabei werden nachfolgende Massnahmen empfohlen: a. bestehende Gehölze (Einzelbäume, Sträucher, Hecken, Feldgehölze) erhalten b. bei Neupflanzungen einheimische, standortgerechte Arten verwen den c. Böschungen mit Lebendverbau befestigen und sichern d. bei Platz- und Gartenflächen wasserdurchlässige Beläge verwenden (Kies, Mergel, Rasengittersteine, etc.) e. Kompostierung im eigenen Garten 9 7.1-1 Gemeinde Birsfelden
2In den Zonen WG4, W4, WG3, W3 und W2 muss mindestens 45% der Par zellenfläche als Grünfläche ausgestaltet werden (= Grünflächenziffer). Be grünte Dachflächen zählen zur Grünfläche. Unversiegelte Erschliessungen bis 6% der Parzellenfläche zählen ebenfalls als Grünfläche. Die Nutzungs übertragung gemäss Art. 7 kann sinngemäss angewandt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.