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Art. 21 · Geländeveränderungen

BZO Zonenreglement Siedlung Birsfelden · S. 9 · Original-PDF

1Abgrabungen und Aufschüttungen dürfen gegenüber dem gewachsenen Terrain vertikal gemessen 1.5 m nicht überschreiten.

2Abgrabungen und Aufschüttungen in Gewerbe- und Industriezonen, die von Abs. 1 abweichen, sind im Einzelfall durch den Gemeinderat zu prüfen und als Ausnahmen gemäss Art. 50 ZRS der Baubewilligungsbehörde zu beantragen. (siehe Erwägungen RRB Nr. 429 vom 1.4.2008).

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.