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Art. 12 · Abgrabungen am Gebäude

BZO Zonenreglement Siedlung Birsfelden · S. 7 · Original-PDF

1Abgrabungen des gewachsenen Terrains von über 0.5 m am Gebäude sind über eine Länge von der Hälfte des Gebäudeumfangs und bis zu einer Tiefe von 1.5 m zulässig.

2Abgrabungen von über 1.5 m Tiefe sind nur für Garagen und Nebenein­ gänge gestattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.