← BZO Arlesheim · Inhaltsverzeichnis

Art. 6 · MAXIMALE NUTZUNGSMASSE IN DER GEWERBEZONE G

BZO Zonenreglement Siedlung Arlesheim · S. 17 · Original-PDF

1Für Gewerbezonen gelten folgende Masse:

In den Gewerbezonen ist das vereinfachte Quartierplanverfahren anwendbar (siehe § 45).

Die Gemeinde möchte neue Verkaufseinheiten grundsätzlich im Ortskern ansiedeln. Quartierplanungen für neue Verkaufseinheiten > 500 m2 werden in der Gewerbezone daher nicht unterstützt. Zone

G1 G2 G3a G3b min. Grünflächenziffer

0.1 0.1 0.1 0.1 max. Gebäudehöhe (m) 15 18 18 24

2Sind einzelne erhöhte Bauteile aus technischen und betrieblichen Gründen erforderlich, so können sie die zulässige Gebäudehöhe überschreiten.

3Gestützt auf § 7 RBV kann der Gemeinderat bei vorbestandenen Bauten hinsichtlich Umgebungsgestaltung und Anordnung der Parkierung bei der Baubewilligungsbehörde Ausnahmen beantragen.

4Bei Umbauten sowie baulichen Ergänzungen vorbestandener Betriebe sind Umgebungsgestaltungsmassnahmen anteilsmässig zu realisieren.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.