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Art. 4 · MAXIMALE NUTZUNGSMASSE IN DEN W- UND WG-ZONEN

BZO Zonenreglement Siedlung Arlesheim · S. 12 · Original-PDF

§ 4.1 Hauptbauten

1Für Wohnzonen und Wohn- und Geschäftszonen gelten folgende Masse: Zone W1 W2 WG3 WG4 max. Vollgeschosszahl 1 2 3 4 max. Wohnungszahl (pro Baukörper) 3 5 frei frei max. Ausnützungsziffer 0.37 0.55 0.78 0.9 min. Grünflächenziffer 0.5 0.5 0.4 0.4 7.5 10.31) 13.5 max. (traufseitige) Fassadenhöhe (m) 6.2 14.61) max. Gebäudehöhe (m) 11.2 11.8 16.5 max. Gebäudelänge (m) 30 30 40 40

2Abweichungen von der maximalen Fassaden- und Gebäudehöhe sind bei Aufschüttungen grösserer Geländewannen, aus kanalisationstechnischen Gründen usw. möglich, wenn dadurch keine öffentlichen oder nachbarlichen Interessen beeinträchtigt werden. ___________________ 1) Bei Gebäuden mit Geschäftsnutzung im Erdgeschoss ist eine Erhöhung der Gebäude- und Fassadenhöhe um max. 0.5 m zulässig, sofern dies zu einer architektonisch befriedigenden Lösung führt. 4

Gemeinde Arlesheim: Zonenreglement Siedlung, Nachführungsexemplar

Kommentar Reglementstext § 4.2 Klein- und Anbauten

1Für Klein- und Anbauten gelten folgende Maximalwerte:

Zur Definition von Klein- und Anbauten siehe auch § 40 ZRS und vgl. RBV § 57 IVHB

zu Abs. 4 siehe Anhang II Abb. 12b Überbauungsziffer 7 % (traufseitige) Fassadenhöhe 3.0 m Gebäudehöhe 4.5 m Gebäudelänge frei

2Bei Parzellen, welche kleiner als 500 m2 sind, können in Abweichung von der Überbauungsziffer maximal 35 m2 überbaut werden.

3Abweichungen von der maximalen Fassaden- und Gebäudehöhe sind bei steilen Hanglagen, Aufschüttungen grösserer Geländewannen, aus kanalisationstechnischen Gründen usw. möglich, wenn dadurch keine öffentlichen oder nachbarlichen Interessen beeinträchtigt werden.

4Bei bergseitig erschlossenen Garagen und Carports gelten die maximalen Fassaden- und Gebäudehöhen nur für die bergseitige Fassade. Für solche Bauten gilt eine maximale Gebäudetiefe von 6 m.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.