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Art. 32 · KNIESTOCKHÖHE
BZO Zonenreglement Siedlung Arlesheim · S. 36 · Original-PDF
Die Kniestockhöhe ist der Höhenunterschied zwischen der Oberkante des Dachgeschossbodens im Rohbau und der Schnittlinie der Fassadenflucht mit der Oberkante der Dachkonstruktion.
Änderungen:
–Neue Definition
siehe Anhang II Abb. 7
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.