← BZO Arlesheim · Inhaltsverzeichnis

Art. 29 · UNTERGESCHOSSE

BZO Zonenreglement Siedlung Arlesheim · S. 36 · Original-PDF

Untergeschosse sind Geschosse, bei denen die Oberkante des fertigen Bodens, gemessen in der Fassadenflucht, im Mittel höchstens bis 0.8 m über die Fassadenlinie hinausragt. Das Mittel ergibt sich aus dem Durchschnitt der maximalen Untergeschosshöhen je Fassadenflucht über dem massgebenden Terrain.

Das Mass von durchschnittlich 0.8 m ist an jeder einzelnen Fassadenflucht separat einzuhalten.

siehe Anhang II Abb. 6

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.