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Art. 29 · UNTERGESCHOSSE
BZO Zonenreglement Siedlung Arlesheim · S. 36 · Original-PDF
Untergeschosse sind Geschosse, bei denen die Oberkante des fertigen Bodens, gemessen in der Fassadenflucht, im Mittel höchstens bis 0.8 m über die Fassadenlinie hinausragt. Das Mittel ergibt sich aus dem Durchschnitt der maximalen Untergeschosshöhen je Fassadenflucht über dem massgebenden Terrain.
Das Mass von durchschnittlich 0.8 m ist an jeder einzelnen Fassadenflucht separat einzuhalten.
siehe Anhang II Abb. 6
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.