← BZO Arlesheim · Inhaltsverzeichnis
Art. 16 · ORTSBILDSCHUTZZONE
BZO Zonenreglement Siedlung Arlesheim · S. 28 · Original-PDF
In der Ortsbildschutzzone müssen sich Bauten, Anlagen und Aussenräume gut in ihre Umgebung einfügen. Sie haben auf die schützenswerte Siedlungsstruktur Rücksicht zu nehmen. § 16 RBV Ortsbildschutzzonen Ortsbildschutzzonen bezwecken den Schutz von historisch gewachsenen oder einheitlich geplanten Siedlungen oder Quartieren.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.