Art. 53 · Inkrafttreten, Anpassung
BZO Zonenreglement Siedlung Allschwil · S. 44 · Original-PDF
1 Die vom Einwohnerrat beschlossenen Vorschriften treten mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. Der Planungshorizont der Zonenvorschriften beträgt gestützt auf Art. 15 RPG ca. 15 Jahre. 2 Spätestens nach 15 Jahren sind die Vorschriften gesamthaft zu überprüfen und nötigenfalls geänderten Verhältnissen anzupassen.
3Dieses Reglement ist vom Einwohnerrat am 14. November 2007 beschlossen worden.
IM NAMEN DES GEMEINDERATES Der Präsident: Dr. Anton Lauber Die Gemeindeverwalterin: Sandra Steiner
Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft genehmigt mit Beschluss Nr. 1421 vom 21. Oktober 2008
IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES Der Landschreiber: Walter Mundschin Zonenreglement Siedlung, Allschwil
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.