Art. 48 · Beratende Kommission - Bauausschuss
BZO Zonenreglement Siedlung Allschwil · S. 42 · Original-PDF
Die Prüfung der Baugesuche 1 Zur Beurteilung und Prüfung von Baugesuchen und für Stellungnahmen zu Planungsfragen setzt der Gemeinderat den Bauausschuss als vorberatendes Organ ein. Dieser soll mehrheitlich aus Bau- und Planungsfachleuten zusammengesetzt werden. Der Gemeinderat stützt sich in der Regel bei seinen Entscheiden auf die Empfehlungen des Bauausschusses. durch eine Kommission stellt eine Beurteilungspraxis mit einer guten Kontinuität dar. Nötig sind in der Regel auch noch zu erarbeitende Beurteilungshilfen, Entscheidungsrichtlinien u. ä. 2 Der Gemeinderat kann den Bauausschuss mit weiteren Aufgaben betreuen.
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