Art. 31 · Einliegerwohnungen in den Zonen W1 und W2
BZO Zonenreglement Siedlung Allschwil · S. 31 · Original-PDF
Einliegerwohnungen in den Zonen W 1 und W 2 Diese Bestimmung soll eine qualitative Siedlungsverdichtung fördern. D.h. es entsteht mehr Wohnraum durch grösseres Wohnungsangebot pro Parzelleneinheit (z.B. Kleinwohnung für betagte Eltern in EFH). 1 Für die Realisierung einer Einliegerwohnung bei neuen bzw. bestehenden Einund Zweifamilienhäusern kann der Gemeinderat Abweichungen von der baulichen Nutzung gewähren. Zonenreglement Siedlung, Allschwil
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2 In Abweichung von den Zonenvorschriften sind folgende max. Werte möglich:
Zonenparameter Zone W 1 Zone W 2 Bebauungsziffer max. 24 % max. 25 % Max. Wohnungszahl pro Baukörper 3 4
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 31) verbindlich lesbar.
3 Die in Absatz 2 festgelegte Maximalnutzung kann nur beansprucht werden, wenn die Einliegerwohnung mit einem separaten Eingang zugänglich ist. Die Einliegerwohnung muss unabhängig genutzt und darf nicht mit einer anderen Wohnung zusammengelegt werden. 4 Eine Kumulierung der baulichen Nutzung für Einliegerwohnungen mit der Mehrnutzung für Überbauungen nach einheitlichem Plan / Wohnbausanierungen (§ 26 ZR) ist nicht gestattet.
D.4 Bestehende Gesamtüberbauungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.