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Art. 18 · Umgebungsplan / Inhalt

BZO Zonenreglement Siedlung Allschwil · S. 22 · Original-PDF

Für Baugesuche, welche aus- 1 Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als 6 Wohneinheiten ist vor der Bauausführung beim Gemeinderat ein Umgebungsplan (Ausführungsplan) mindestens im Massstab 1:200 einzureichen. Der Umgebungsplan ist von der Gemeindeverwaltung, Hauptabteilung Hochbau / Raumplanung zu bewilligen. schliesslich Innenausbauten von bestehenden Gebäuden betreffen, entfällt die Erstellung eines Umgebungsplanes. Ökologischer Ausgleich: 2 Der Umgebungsplan beinhaltet insbesondere folgende Angaben: gesetzliche Grundlage § 9 NLG

–Belagsarten der Wege und Plätze inkl. Neigungsverhältnisse der Vorplätze und Zufahrten.

–Begegnungs-, Freizeit- und Ruheplätze, Spielplätze, Kompostierstellen, Abfallsammelstellen, Abstellräume für Velos und Mofas etc. Siehe Merkblatt der Gemeinde "Einheimische und standortgerechte Pflanzen für die Gartengestaltung im Siedlungsraum".

–Grünflächen, Bepflanzungen sowie Massnahmen des ökologischen Ausgleiches.

–Bepflanzung mit einheimischen und standortgerechten Arten.

–Der aktuelle Leitungskataster (nicht älter als sechs Monate). 3 Im Umgebungsplan sind die wichtigsten Höhenkoten in Meter über Meer (m ü.M.) einzutragen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.